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Einreisebestimmungen

Aufgrund des Schengener Abkommens entfallen Ausweiskontrollen an den deutsch-dänischen Grenzen. Alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden. Bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist jedoch weiter ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (bei Einreise mind. noch 3 Monate gültig) mitzuführen. Seit dem 1. Januar 2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Mehr zum neuen Kinderreisepass
Für die Einreise aus der Schweiz gelten besondere Bestimmungen.

Einfuhr-/Zollbedingungen

Alle Waren, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch etc. dürfen während des Urlaubs aus einem anderen EU-Land zollfrei eingeführt werden.
Als Richtwerte gelten: 10 l hochprozentiger Alkohol, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Tabak.
Für einzelne Warengruppe wie z.B. Fleisch kann jederzeit aufgrund von aktuellen Ereignissen ein komplettes Einfuhrverbot erteilt werden.
Einschränkungen gelten jedoch vorerst für die neuen Mitgliedsstaaten.
Eine mengenmäßige Begrenzung besteht lediglich für Einwohner aus Nicht-EU-Ländern bei hochprozentigen Alkohol (über 22 %) und Tabakwaren. Jede Person über 17 Jahren darf zoll- und abgabenfrei einführen: 1 Liter hochprozentigen Alkohol und 200 Zigaretten (oder 100 Zigarillos/50 Zigarren/250 g Tabak).

Feuerwerk/Silvesterknaller:

Die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht aber die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper nach dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort zu kaufen.
Dienstag, August 12 2008
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