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Umgang mit der Natur

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich auf dem größten Teil der Wanderung auf privatem Grund und Boden befinden. Auf weiten Strecken wurde die Route nach Absprache mit den Grundeigentümern angelegt, die sich bereit erklärt haben, auf ihrem Grundbesitz Schilder u. a. m. aufstellen zu lassen. Befolgen Sie daher die Anweisungen der Eigentümer, so dass auch andere nach Ihnen willkommen sind.

Hinterlassen Sie insbesondere keine Abfälle in der Natur und halten Sie Hunde angeleint. Sie sollten nur Ihre Fußspuren hinterlassen.

Für das Betreten der Natur in Dänemark gelten andere Regeln als in Schweden und Norwegen. Die wichtigsten sind hier angeführt!

Wo darf man sich aufhalten?

Rücksicht ist wichtig

Beim Aufenthalt in der Natur ist vor allem Rücksicht auf Tiere, Pflanzen und andere Menschen, nicht zuletzt die Grundeigentümer, zu nehmen. Alle haben ein Anrecht auf die Natur. Dennoch müssen Sie sich nach den Anweisungen des Eigentümers richten. Darüber hinaus gibt es bestimmte Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sind.

Strände und Dünen

An Stränden und in Dünen dürfen Sie sich zu Fuß bewegen und baden - jedoch kein Zelt aufschlagen. An privaten Stränden und Dünen sind mehr als 50 m Entfernung zum nächsten Wohnhaus vorgeschrieben, wenn Sie sich dort aufhalten wollen.

Private Wälder

In privaten Wäldern dürfen Sie auf Wegen und Pfaden wandern und radeln. Der Zutritt ist von 6 Uhr morgens bis Sonnenuntergang erlaubt. Der Aufenthalt näher als 150 m von Gebäuden ist nicht gestattet.

Öffentliche Wälder

Öffentliche Wälder dürfen rund um die Uhr betreten werden, man darf sich jedoch nicht unter 50 m von Wohnhäusern aufhalten. Wege und Pfade dürfen verlassen werden, soweit keine Zäune aufgestellt sind. Die Wälder können sich in staatlichem oder kommunalem Besitz befinden.

Offenes Land

Auf Straßen und Wegen im offenen Land darf man wandern und radfahren. Der Eigentümer kann jedoch das Betreten verbieten, um wesentliche Störungen des Privatlebens, der Produktion oder des Tier- und Pflanzenlebens zu verhindern.

Unbestellte Flächen

Auf unbestellten Flächen oder Flächen, auf denen Tiere hinter einem Zaun weiden, darf man sich frei bewegen und sich in größerer Entfernung als 150 m von Gebäuden aufhalten. Der Zutritt zu privaten Flächen ist von 6 Uhr morgens bis Sonnenuntergang erlaubt. In der Regel ist der Zutritt zu nicht bestellten Uferstreifen an Wasserläufen nicht zulässig..

Feuer in der Natur

Es ist erlaubt, an öffentlichen Stränden Feuer zu entzünden, soweit andere Gesetze oder Vorschriften es in dem betreffenden Gebiet nicht untersagen. So ist z. B. offenes Feuer auf Præstø Fed völlig verboten. In allen anderen Gebieten ist es mit Ausnahme der besonderen Lagerplätze verboten, Feuer zu entzünden.

Zelten

Zelten ist nur mit Genehmigung des Eigentümers, z. B. auf besonderen Campingplätzen und Zeltplätzen, erlaubt. Zeltplätze sind auf der Homepage zu finden.

Pflücken von Blumen, Beeren und Pilzen

Es ist erlaubt, Blumen, Beeren und Pilzen für den eigenen Bedarf zu pflücken.

Für weitere information: Sjællandsleden
Dienstag, Mai 01 2007
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